Herrn Meyers Buchmacherei · Stephan Martin Meyer, Einzelunternehmer
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USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE255748466
Stand: März 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Stephan Martin Meyer, Einzelunternehmer, handelnd unter der Bezeichnung „Herrn Meyers Buchmacherei" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern. „Leistungen" im Sinne dieser AGB umfassen insbesondere Buchsatz, Layout, E-Book-Erstellung und verwandte Dienstleistungen. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
(2) Mit Auftragserteilung in Textform oder mündlich bestätigt der Auftraggeber, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(1) Grundlage für jeden Auftrag ist ein Angebot des Auftragnehmers oder eine Bestellung des Auftraggebers. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail oder Brief) oder mündlich (per Telefon, Videocall oder persönlichem Gespräch) annimmt. Mündliche Vereinbarungen werden vom Auftragnehmer in Textform bestätigt; maßgeblich ist die Bestätigung, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag ohne vorausgegangenes Angebot, gelten die bislang vereinbarten Honorarkonditionen oder – bei erstmaligem Auftrag – die auf der Website des Auftragnehmers bzw. gesondert mitgeteilten, aktuell gültigen Honorare. Im Auftrag werden Art und Umfang der Leistung, der Fertigstellungstermin sowie die Honorarberechnung und das Gesamthonorar festgelegt. Die Honorare sind stets zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.
(2) Vom Auftraggeber verursachte nachträgliche Änderungen, verzögerte Rückmeldungen oder eine verspätete Lieferung des Auftragsgegenstands verlängern die Lieferfrist und bedürfen gegebenenfalls einer neuen Termin- und Honorarvereinbarung in Textform.
(3) Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor dessen Fertigstellung kündigen. In diesem Fall behält der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch beträgt mindestens den Wert der bis zur Kündigung erbrachten Leistung.
(4) Bei Aufträgen mit einem Gesamthonorar ab 150,00 € (netto) ist bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Vorauszahlung zu beginnen.
(1) Der Umfang der Leistung wird in Absprache mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt. Die Arbeiten werden, je nach Vereinbarung, in digitaler Form oder als Ausdruck erstellt und innerhalb der vereinbarten Frist zugesandt. Für die Einhaltung der Frist genügt der Sendezeitpunkt der E-Mail bzw. der Poststempel. Der Auftragnehmer hält bei umfangreichen und komplexen Aufträgen regelmäßigen Kontakt zum Auftraggeber. Sollte sich im Laufe der Bearbeitung ein Mehraufwand ergeben, der den vereinbarten Umfang um mehr als 20 % überschreitet, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig informieren und eine Anpassung des Honorars in Textform vorschlagen.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig, falls die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, und schlägt einen neuen Liefertermin vor. Wenn die Fristüberschreitung durch den Auftragnehmer verschuldet ist, kann der Auftragnehmer nach billigem Ermessen einen angemessenen Nachlass gewähren.
(3) Ist eine Einhaltung der Lieferfrist aus Gründen unmöglich, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat – insbesondere in Fällen höherer Gewalt, Streik oder Erkrankung –, verlängern sich die Fristen angemessen. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, eine einseitig geforderte ursprüngliche Frist einzuhalten; er kann die Teilleistung übermitteln und anteilig abrechnen.
(4) Nach Abschluss der Leistung ist dem Auftragnehmer ein Belegexemplar des fertigen Buchprojekts postalisch zuzusenden. Die anfallenden Portokosten trägt der Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten für die Beschaffung eines eigenen Belegexemplars (Kaufpreis zzgl. Versandkosten) in Rechnung zu stellen.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Manuskripte, Bilddateien, Grafiken, Schriftarten sowie sonstige für Buchsatz, Layout oder E-Book-Erstellung benötigte Inhalte. Stellt sich heraus, dass überlassene Materialien nicht verwendungsfähig sind (z. B. zu geringe Bildauflösung oder fehlerhaftes Dateiformat) und entsteht dadurch Mehrarbeit, wird dieser Aufwand nach dem jeweils gültigen Stundenhonorar abgerechnet, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor darauf hingewiesen hat.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rückfragen des Auftragnehmers sowie übermittelte Korrekturstände innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten bzw. zu prüfen. Verzögerungen durch verspätete Rückmeldungen können zu einer entsprechenden Verschiebung der vereinbarten Liefertermine führen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, übermittelte Entwürfe, Korrekturabzüge oder Layoutfassungen sorgfältig zu prüfen und Änderungswünsche gesammelt mitzuteilen. Eine Korrekturschleife im Sinne dieser AGB umfasst alle in einem einzigen Übermittlungsvorgang zusammengeführten Änderungswünsche des Auftraggebers. Mehrere aufeinanderfolgende Einzelkorrekturen oder nachträgliche Ergänzungen außerhalb einer Korrekturschleife können zusätzlichen Aufwand verursachen und werden nach dem jeweils gültigen Stundenhonorar berechnet.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag auszusetzen oder abzubrechen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu vergüten.
(1) Mit Auftragserteilung zum Buchsatz oder zu Layout-Arbeiten für den Druck bestätigt der Auftraggeber, dass ein einwandfrei korrigierter Text vorliegt, der für den Druck vorbereitet werden kann. Für verbleibende inhaltliche oder orthografische Fehler im Manuskript haftet der Auftragnehmer nicht.
(2) Im Honorar für den Buchsatz enthalten ist ausschließlich die einmalige Erstellung druckfähiger Dateien (PDF) samt einer Korrekturschleife im Sinne des § 4 Abs. 3. Offene Layout- und Satzdateien (z. B. Affinity Publisher, InDesign) bleiben Eigentum des Auftragnehmers und sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Weitere Korrekturen sowie nachträgliche Änderungen sind zum dann gültigen Stundenhonorar einzeln zu beauftragen und zu vergüten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, weiteren Aufträgen terminliche Priorität einzuräumen.
(3) Bei begründetem Verdacht auf Unrechtmäßigkeiten (wie etwa Verstöße gegen das Urheberrecht) ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag zurückzugeben. Bis dahin erbrachte Leistungen sind in voller Höhe zu bezahlen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das finale Drucklayout innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu prüfen und gegebenenfalls freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Freigabe und keine begründete Mängelanzeige, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Nachfrist zur Erklärung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf gilt das Layout als freigegeben, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist und in der Aufforderung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
(5) Der Auftraggeber wird sich nach Kräften bemühen, den Buchsatz durch Stephan Martin Meyer im Impressum aller Druckversionen des Manuskripts wie folgt zu nennen: „Buchsatz: Herrn Meyers Buchmacherei, Köln". Andere Layout-Arbeiten sind entsprechend zu nennen: „Layout: Herrn Meyers Buchmacherei, Köln". Soweit dies aus technischen oder vertraglichen Gründen mit Dritten nicht möglich ist, ist dies dem Auftragnehmer mitzuteilen.
Konvertierungs-, Gestaltungs- und Layout-Arbeiten an elektronischen Büchern durch Stephan Martin Meyer sind im Impressum aller elektronischen Publikationen, soweit technisch und vertraglich möglich, wie folgt zu nennen:
- Im .pdf-Format: „Layout: Herrn Meyers Buchmacherei, Köln"
- Im .azw-, .html-, .epub-, .mobi-Format und allen weiteren einschlägigen (dynamischen) E-Book-Formaten: „E-Book: Herrn Meyers Buchmacherei, Köln"
Soweit eine Nennung aus technischen oder vertraglichen Gründen mit Dritten nicht möglich ist, ist dies dem Auftragnehmer mitzuteilen.
(1) Das Urheberrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Layout- und Satzarbeiten verbleibt beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an diesen Arbeiten für das vereinbarte Projekt.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertiggestellte Projekt unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden (z. B. auf seiner Website oder in Arbeitsproben), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht oder berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das Honorar nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Auftraggeber per E-Mail zu; der Auftraggeber stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Mahnung spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Anfallende Bankgebühren (z. B. für Auslandsüberweisungen oder Schecks) sind vollständig vom Auftraggeber zu übernehmen. Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, für jede Mahnung eine Mahnpauschale von 40,00 € zu berechnen, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist (§ 288 Abs. 5 BGB). Gegenüber Verbrauchern wird keine Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet; es fallen nur die gesetzlichen Verzugszinsen an. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Inhalte und Informationen, die während der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Er versichert, dass der Auftragsgegenstand bzw. Teile daraus nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung und -erfüllung). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. Steuerberater, Hosting- oder E-Mail-Dienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Im Übrigen gelten die Informationen gemäß Art. 13 DSGVO entsprechend der Datenschutzerklärung auf www.herrn-meyers-buchmacherei.de.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fristgerechten Erbringung der beauftragten Leistung. Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Erkrankung des Auftragnehmers haftet der Auftragnehmer nicht, soweit ihn kein Verschulden trifft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
(2) Weist die Leistung trotz aller Sorgfalt nicht unerhebliche Mängel auf, hat der Auftraggeber diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit genauer Beschreibung zu reklamieren und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, hat der Auftraggeber das Recht auf Honorarminderung. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Leistung.
(3) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden, maximal in Höhe des für den jeweiligen Auftrag in Rechnung gestellten Honorars. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
(4) Soweit der Auftragnehmer auf erkennbare Fehler hinweist und der Auftraggeber deren Korrektur ausdrücklich ablehnt, kann der Auftraggeber spätere Reklamationen insoweit nicht auf diese Umstände stützen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr oder Postverkehr, für technische Betriebsstörungen, Streik, Krankheit oder höhere Gewalt.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel durch unklare oder unvollständige Auftragserteilung sowie nicht für die sachliche und fachliche Richtigkeit des vom Auftraggeber gelieferten Auftragsgegenstands. Weitergehende Haftungsansprüche richten sich nach Absatz 3.
(7) Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber aller den Auftragsgegenstand betreffenden Rechte ist. Aus fehlenden Rechten entstehende Forderungen Dritter gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den dem Auftragnehmer zur Bearbeitung überlassenen Texten, Bildern, Grafiken oder sonstigen Materialien verfügt und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte sowie sonstige Schutzrechte.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte rechtlich zu prüfen. Eine Prüfung auf mögliche Rechtsverletzungen, Plagiate oder Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, insbesondere gesetzliche Anwaltsgebühren nach dem RVG.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zur Bearbeitung überlassenen Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen könnten. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Inhalte, die ganz oder teilweise unter Verwendung von Systemen der Künstlichen Intelligenz erstellt wurden.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, offenzulegen, ob die zur Bearbeitung überlassenen Texte oder sonstigen Inhalte maßgeblich oder vollständig unter Verwendung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (z. B. generative Sprachmodelle oder Bildgeneratoren) erstellt wurden.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob überlassene Inhalte ganz oder teilweise durch Systeme der Künstlichen Intelligenz erzeugt wurden oder ob deren Nutzung Rechte Dritter, Urheberrechte oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Inhalte – unabhängig davon, ob sie durch menschliche oder KI-gestützte Erstellung entstanden sind – rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit KI-generierten oder KI-unterstützt erstellten Inhalten entstehen können. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, insbesondere gesetzliche Anwaltsgebühren nach dem RVG.
(5) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn begründete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der verwendeten Inhalte bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
(1) Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Zweifel ist die deutsche Fassung dieser AGB maßgeblich. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(2) Verbrauchern steht gegebenenfalls ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Projektdateien (z. B. Layout-Dateien, Korrekturstufen) über einen Zeitraum von 12 Monaten nach Auftragsabschluss hinaus aufzubewahren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.